Wie ist die Regelung für Schwerlastabgabe und Vignette für Wohnmobile in der Schweiz. Gerade unter Fahrern von Oldtimer Wohnmobilen ist das eine sehr umstrittene Frage. Wir haben bei unserer Einreise mal genauer beim Zoll nachgefragt!
Für viele Reiserouten Richtung Süden, bietet sich eine Fahrt durch die Schweiz von Deutschland aus an. Auch wenn die Eidgenossen eine Maut in Form einer Vignette für Autobahnen und Autostraßen erheben (umgerechnet ca 36,- Euro, gültig für ein Jahr), kann das wesentlich günstiger sein, als die Reiseroute um die Schweiz herum zu legen.
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bekommen keine Vignette – für sie ist eine Schwerlastabgabe zu zahlen.
Schwerlastabgabe für Wohnmobile
Alles, was in der Schweiz mit über 3,5 Tonnen auf die Straße will, muss für dieses „Über“gewicht etwas extra berappen. Wichtig: Dies gilt nicht nur für das Fahrzeug, sondern zusätzlich auch für Anhänger, die die 3,5 Tonnen überschreiten.
Die Schwerlastabgabe wird nicht nur für Autobahnen erhoben. Sie betrifft ohne Ausnahmen das gesamte Straßennetz.
Bei Wohnmobilen ist die Schwerlastabgabe pauschal.
Sie wird pro Tag, den sich das Wohnmobil in der Schweiz aufhält berechnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob es unterwegs ist oder für 6 Wochen auf dem Campingplatz steht.
Man kann als Abgabe- bzw. Berechnungszeitraum zwischen folgenden Möglichkeiten wählen:
- 1 bis 30 aufeinanderfolgende Tage (pro Tag 3,25 sFr)
- 10 Tage, die man übers Jahr verteilt frei wählen kann (32,50 sFr)
- 1 bis 11 aufeinanderfolgende Monate (pro Monat 58,50 sFr)
- 1 Jahr (650,- sFr)
Kleiner Knackpunkt bei der Durchreise:
Es wird ein Mindestbetrag von 25 sFr (also umgerechnet knapp 23,- Euro) pro Zahlung fällig.
Wie und wo ist die Schwerlastabgabe zu bezahlen
Die Schwerlastabgabe wird bei Grenzübertritt fällig, wobei ein Formular ausgefüllt und der Preis entrichtet wird.
Wichtig zu beachten: Nicht alle Zollstationen sind 24 Stunden besetzt! Hast Du noch kein gültiges Formular für die Einreise, musst Du Dich an eine Zollstation wenden, die geöffnet hat!
Stehst Du bereits an einer geschlossenen Station, solltest Du nicht einfach ohne Formular und Bezahlung einreisen. Die Gefahr erwischt zu werden ist zwar nicht sehr groß – aber wie der Teufel es will ist genau dann eine Kontrolle und das wird richtig teuer!
Am besten, Du fährst außerhalb der Schweiz zur nächsten, geöffneten Zollstation. Möchtest Du innerhalb der Schweiz die nächste Station anfahren, weil der Umweg nicht so groß ist, muss Du vorher die Nummer anrufen, die unter „kostenlose Informationen“ auf dem Infoschild am Zollhaus steht! Du bekommst dann die Info, welche Station geöffnet hat und musst dort hin.
Um Dir diesen Ärger zu ersparen, kannst Du auf dieser Seite der Eidgenössischen Zollverwaltung sehen, welche Grenzübergänge zu welchen Zeiten besetzt sind.
AnzeigeSchwere Veteranenfahrzeuge und die Schwerlastabgabe
So genannte Veteranenfahrzeuge über 3,5 Tonnen sind von der Schwerlastabgabe befreit. Wichtig ist hierbei, dass das Fahrzeug nicht nur älter als 30 Jahre ist. Es muss auch mit Eintragung in den Fahrzeugschein als Veteran deklariert sein. In Deutschland hat man dafür das H-Kennzeichen, dieses Gutachten wird vom Schweizer Zoll anerkannt.
Beim Grenzübertritt bekommst Du zum Nachweis über die Befreiung dieses Formular.
… und die Vignette?
Dieses Thema stiftet immer wieder ganz schön Verwirrung. Selbst bei der Recherche auf den Seiten des Schweizer Zolls ist man hinterher bestenfalls noch mehr durcheinander.
Tatsächlich gilt aber:
Fahrzeuge, die unter die Schwerlastabgabe fallen (und das tun Wohnmobile über 3,5 Tonnen ja), brauchen KEINE Vignette. Auch Veteranenfahrzeuge über 3,5 Tonnen fallen unter die Schwerlastabgabe – sie sind nur von der Zahlung befreit!
Somit unterliegen sie auch nicht der Vignettenpflicht!
Also gilt: Für einen Oldtimer mit H-Kennzeichen über 3,5 Tonnen brauchst Du weder eine Vignette zu kaufen, noch Schwerlastabgabe zu zahlen.
Wichtig ist hierbei allerdings wieder, dass Du Dir das bei Deiner Einreise vom Zoll das entsprechende Formular ausfüllen und abstempeln lässt! Also nicht einfach durchfahren, weil man ja eh befreit ist, das mögen die Schweizer dann doch nicht so gerne und bei Kontrollen können hohe Strafen fällig werden.
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