Das Wohnmobil ist zum Reisen mit Hund die beste Wahl und eine wunderschöne Zeit für Zwei- und Vierbeiner. Aber einige Dinge musst Du unbedingt wissen, wenn Du mit Deinem Hund ins Ausland fährst. Wir erklären Dir ganz genau, welche.
Für uns persönlich ist einer der Hauptgründe, warum wir angefangen haben im Wohnmobil zu reisen, unsere Weimaraner Dame Fenja. Wir wollten unsere Urlaube auf keinen Fall ohne sie verbringen aber Reisen per Flugzeug, als Gepäck in einer Transportbox oder Schiff wollen wir ihr natürlich auch nicht antun. Im Wohnmobil kann sich ein Hund immer Zuhause fühlen, obwohl man ständig irgendwo anders ist.
Natürlich gibt es aber auch beim Reisen mit Hund auf dem Landweg einige Dinge, die man beachten sollte – wie zum Beispiel die Einreisebestimmugen der Länder, die man bereist; selbst wenn man dort nur auf der Durchreise ist!
Allgemeine Tipps zur Reiseplanung

Andere Länder, andere Krankheiten!
In vielen Ländern sind die Haustiere noch nicht so gut durchgeimpft, wie bei uns und dazu sind auch noch viel mehr Streuner anzutreffen. Die dortigen Tiere können auf unsere Lieblinge schlimme Krankheiten übertragen.
Auch wenn Du direkten Kontakt verhinderst – hat Dein Hund die Nase am Boden, beschnüffelt eventuell die Hinterlassenschaften eines kranken Tieres oder trinkt infektiöses Wasser, könnte das schon sehr unangenehme Konsequenzen haben.
Mir ist klar, dass ich mit dieser Empfehlung wieder Schelte von einigen Impfgegnern bekommen werde … aber sprechen keine ganz speziellen Umstände bei der Gesundheit meines Hundes dagegen, würde ich auf jeden Fall den Impfstatus mit unserem Tierarzt besprechen und vor einer Reise wenn nötig auffrischen lassen.
Ein Gespräch mit dem Tierarzt lohnt sich auch wegen Reisekrankheiten, die sich der Hund nicht direkt von anderen Artgenossen holt. Im Süden leben etwa die bei uns nicht heimischen Sandfliegen, die Leishmaniose übertragen, es gibt gefährliche Herzwürmer und auch Zecken übertragen andere Krankheiten, als bei uns!
So, wie wir selbst uns mit einem hochwirksamen Wirkstoff gegen Mücken in Malariagebieten schützen sollten, so können wir es auch bei unserem Hund! Frag einfach Deinen Tierarzt nach den Reisekrankheiten in Deinem Urlaubsland, er kann Dir eine kleine Reiseapotheke für die häufigsten kleinen Notfälle zusammenstellen.
Futter, Sonne, Sonstiges
Viele Hunde reagieren recht empfindlich auf Futterumstellungen und neigen dann zu Durchfall und Unwohlsein. Wenn möglich ist es am Besten, genug des gewohnten Futters mitzunehmen um damit über die Reise zu kommen. Muss man unterwegs das Futter umstellen, ist es ratsam, die Umstellung schrittweise anzugehen und immer ein Teil mehr des neuen Futters unter das alte zu mischen.
Beim Reisen mit Hund in ungewohnt warmem Klima, ist oftmals der Appetit nicht so groß, wie daheim. So lange Dein Liebling dann nicht dramatisch abnimmt, ist das aber eigentlich normal und kein Grund zur Besorgnis. Insbesondere wenn Du Nassfutter gibst, solltest Du übrig gelassenes aber nicht später noch einmal anbieten, da sowas in der Hitze sehr schnell verdirbt und zu Problemen führen kann. Was im Womokühlschrank gelagert wurde, natürlich vor dem Verfüttern erst auf Zimmertemperatur kommen lassen.
Apropos ungewohnt warmes Klima: Hunde können tatsächlich schlimme Sonnenbrände kriegen! Das passiert am häufigsten auf dem Nasenspiegel, wenn er helle, unpigmentierte Stellen hat. Man kann eine normale, wasserfeste Sonnencreme auftragen und den Hund ein bisschen vom ablecken ablenken, bis sie eingezogen ist. Hunde mit weißem, kurzen Fell und wenig Unterwolle sollten sich generell am Besten im Schatten aufhalten, wenn ihre Haut so viel Sonne nicht gewohnt ist. Am emfindlichsten reagieren hier oft Westis, Dalmatiner und weiße (Mini)Bullis.

Beim Reisen mit Hund muss man auch bedenken, dass in einige Länder Hunde bestimmter Rassen GAR NICHT eingeführt werden dürfen oder es Länder gibt, deren Besuch für einen Hund einfach nicht wirklich gut geeignet sind. So haben wir zum Beispiel von einer Reise in den Iran erst einmal Abstand genommen, so lange Fenja noch mit uns unterwegs ist.
Generelle Einreisebestimmungen innerhalb der EU
Beim Reisen mit Hund (sowie mit Katzen und Frettchen) muss ein sogenannter Heimtierausweis mitgeführt werden, der belegt, dass unser Hund einen aktuell gültigen Schutz gegen Tollwut hat.
Um den Heimtierausweis zu bekommen müssen Ausweis und Tier eindeutig einander zugeordnet werden können. Das heißt, das Tier muss gekennzeichnet werden. Dies geschieht durch einen Mikrochip, an der linken Halsseite unter die Haut gesetzt wird.

Seit 2011 ist dieser Chip unumgänglich für alle Hunde, die neu gekennzeichnet werden müssen. Hatte Dein Hund vor 2011 schon eine Tätowierung, ist diese noch gültig, so lange sie noch eindeutig lesbar ist.
Der Chip wird mit sowas wie einer dicken Spritze unter die Haut gesetzt. Er enthält eine Nummer, die mit einem Lesegerät ausgelesen werden kann und der Tierarzt bescheinigt diese Nummer im Heimtierausweis.
Nun werden alle folgenden (Tollwut)impfungen und gegebenenfalls auch andere für’s Reisen wichtige Dinge, wie Bandwurmbehandlungen, Gesundheitsuntersuchungen oder Tollwuttiter im Ausweis dokumentiert.
Wann gilt die Tollwutimpfung als gültig
Die EU-Verordnung besagt, dass Welpen bei der Erstimpfung mindestens drei Monate alt sein müssen und die Impfung ab dem 21. Tag danach gültig ist.
Für Folgeimpfungen gilt: Es gibt verschiedene Impfstoffe, die unterschiedlich lange gültig sind. Einige müssen jedes Jahr wiederholt werden, bei anderen genügt eine Auffrischung alle zwei oder sogar drei Jahre. Wichtig ist, welches Datum vom Tierarzt im Heimtierausweis eingetragen wurde! Dieser Termin darf nicht überschritten werden. Ab dem ersten Tag der überzogen wird, gilt nach neuen Richtlinien wieder eine 21-tägige Karenzzeit für internationale Reisen mit dem Hund.

Tollwuttiter
Besonders wichtig ist das Einhalten des Tollwut-Impftermins Termins für Reisen in so genannte „nicht gelistete Drittländer“. Um den Hund mit zurück nach Hause bringen zu dürfen, muss man einen Bluttest in einem dafür zertifizierten Labor machen lassen. Dabei wird festgestellt, ob im Blut des Hundes auch wirklich genug Antikörper gegen das Tollwutwirus vorhanden sind. Eine sogenannte Titerbestimmung. Der Wert muss eine bestimmte Grenze überschreiten, um mit dem Hund aus einem solchen Land wieder einreisen zu dürfen.
Hast Du für Deinen Hund die Tollwuttiterbestimmung einmal machen lassen, ist sie so lange gültig, wie die nachfolgenden Impfungen fristgerecht erfolgen. Überziehst Du die Impfung auch nur um einen einzigen Tag, musst Du die Blutuntersuchung neu machen lassen, wenn Du wieder reisen möchtest!
Bestimmungen darüber hinaus
Die einzelnen EU Länder können über das Grundpaket der EU hinaus weitere Dinge fordern. Dazu kann ein aktuelles Gesundheitszeugnis gehören, das nur wenige Tage gültig ist, oder eine Bandwurmkur, kurz vor der Einreise. Aller natürlich vom Tierarzt im Heimtierausweis dokumentiert.
Das machen aktuell zum Beispiel Norwegen und Island.
Island ist bei der Einfuhr von Tieren äußerst streng. Es muss unter anderem eine Importgenehmigung bei der Icelandic Food and Veterinary Authority beantragt werden.
Bei der Einreise nach Norwegen muss vom Tierarzt innerhalb von 24 bis 120 Stunden Grenzübertritt eine Wurmkur verabreicht werden. Der vierbeinige Begleiter muss mit den erforderlichen Dokumenten in der „roten Zone“ beim Zoll vorgestellt werden.

Als „potenziell gefährlich“ eingestufte Hunderassen
Schon in den einzelnen Bundesländern bei uns in Deutschland, gelten unterschiedlichste Bestimmungen – bei der Einreise in andere Länder wird der Wirrwarr dann perfektioniert und die Bestimmungen ändern sich auch gerne mal. Die Besitzer von Kampfschmusern sind da ja einiges gewohnt. Aber sich vorher informieren ist wichtig, sonst ist vielleicht in Frankreich schon mit der Reise Schluss! Auch Dänemark hält hier besonders strenge Gesetze parat.
Das Einführen eines Mischlings, der als „Kampfhund“ erkannt werden könnte, gilt als Straftat! Ausnahmen für die Einfuhr von „gefährlichen Rassen“ gibt es, wenn das Tier in einem zugelassenen Stammbuch eingetragen ist.
Über die aktuellen Bestimmungen für die einzelnen Länder kannst Du Dich beim Tierarzt informieren und beraten lassen.
Maulkorb
Viele Länder schreiben für den Grenzübertritt, für öffentliche Plätze oder andere Gelegenheiten, einen Maulkorb vor. Dies ist unabhängig von der Hunderasse. Man sollte also wissen, ob man für sein Reiseland einen Maulkorb im Gepäck haben und das Anlegen zuvor mit seinem Hund schon einmal in Ruhe geübt haben sollte.
Wo ein Maulkorb gefordert wird, kann Dir ebenfalls wieder der Tierarzt sagen. Die Praxen verfügen immer über die neuesten Vorschriften und Regelungen.
Einen Welpen mit nach Hause bringen
Wenn Du Dich auf Deiner Wohnmobiltour irgendwo in einen Welpen verliebst und mit nach Hause nehmen möchtest:
Die EU-Verordung erlaubte bis Ende Dezember 2014, dass Welpen unter drei Monaten eingeführt werden dürfen, wenn sie bereits gechipt sind und einen Heimtierausweis haben, oder wenn sie von ihrer Mutter begleitet werden, von der sie noch abhängig sind. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat damit Schluss gemacht – zum Wohle des Tierschutzes, denn dem grausamen, illegalen Handel von Welpen wird es damit entschieden schwerer gemacht.
Für Hunde aus dem EU Ausland gelten somit die gleichen Bedingungen, wie für das Reisen mit Hunden aus Deutschland.
Stammt der Hund NICHT aus der EU, muss allerdings NACH der Titerbestimmung noch eine dreimonatige Wartezeit eingehalten werden!

Gelistete und nicht gelistete Drittländer
Viele Länder sind in den Anhängen der EU Verordnung als so genannte „gelistete Drittländer“ in zwei Teilen aufgeführt.
Die gelisteten Drittländer aus Anhang Teil 1 gelten ebenso als Tollwutfrei wie die Länder der EU, deshalb ist es nicht schwierig von dort mit seinem vierbeinigen Begleiter wieder nach Deutschland einzureisen.
Zu diesen Ländern gehören im Moment:
- Andorra
- Färöer
- Gibraltar
- Grönland
- Island
- Liechtenstein
- Monaco
- Norwegen
- San Marino
- Schweiz
- Vatikanstadt
Im Anhang Teil 2 der gelisteten Drittländer werden Staaten aufgeführt, die einen Tollwutstatus haben, der mit dem der EU „vergleichbar“ ist. Die Liste wird allerdings ständig aktuallisiert, da jeder einzelne, bekannt gewordenen Fall den Status dramatisch verändern kann. Wenn Du die Liste siehst, wirst Du Dir aber wahrscheinlich weniger Gedanken darum machen, denn wenn Du mit Hund und Wohnmobil da hinfahren willst, bist Du mit umfangreichen Vorbereitungen und Papierkram eh schon vertraut.
Hier die momentane Länderliste
- AntiguaundBarbuda
- Argentinien
- Aruba
- Ascension
- Australien
- Bahrain
- Barbados
- Belarus
- Bermuda
- Bonaire, St. Eustatius und Saba (die Karibischen Niederlande)
- Bosnien und Herzegowina
- Britische Jungferninseln
- Chile
- Curacao
- Falklandinseln
- Fidschi
- Französisch-Polynesien
- Hongkong
- Jamaika
- Japan
- Kaimaninseln
- Kanada
- Malaysia
- Mauritius
- Mayotte
- Mexiko
- Montserrat
- Neukaledonien
- Neuseeland
- Russland
- Singapur
- St. Helena
- St. Kitts und Nevis
- St. Lucia
- St. Martin
- St. Pierre und Miquelon
- St. Vincent und die Grenadinen
- Taiwan
- Trinidad und Tobago
- Vanuatu
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vereinigte Staaten von Amerika
- Wallis und Futuna
Nicht gelistete Drittländer
Dazu gehören alle Länder, die nicht im Anhang 1 oder 2 der gelisteten Drittländer aufgeführt werden.
Rein zu kommen ist nicht schwer. Aber den Liebling wieder nach Hause zu bringen, kann ohne die erforderlichen Dokumente zum Problem werden!
Für die Wiedereinreise in die EU aus diesen Ländern sind neben Chip, Heimtierausweis und gültiger Tollwutimpfung aber auch noch eine Blutuntersuchung auf genügend Tollwutantikörper in einem zugelassenen EU Labor (der sog. Titer) erforderlich.
Die Blutentnahme darf frühestens 30 Tage nach der Erstimpfung vorgenommen werden.
Braucht ein Hund von außerhalb der EU dieses Dokument, muss NACH bestandenem Titertest noch eine Wartezeit von drei Monaten eingehalten werden.
Das macht summa summarum ein Alter von mindestens 7 Monaten, bis man man einen jungen Hund mit nach Deutschland bringen darf. Einen streunden Welpen, in den man sich verliebt hat, zum Beispiel aus der Türkei oder Marokko mitzubringen ist deswegen nur mit sehr viel Zeit und Aufwand möglich.
Für Hunde die von Deutschland aus mit uns in Urlaub fahren, entfällt die dreimonatige Wartefrist nach dem Test. Die anderen Bestimmungen zur Titeruntersuchung sind natürlich einzuhalten.
Der Grenzübergang ist aus nicht gelisteten Drittländern übrigens nicht frei wählbar. Es werden Orte dafür vorgegeben, an denen geschulte Mitarbeiter für die entsprechenden Kontrollen arbeiten. Zwar heißt das noch lange nicht, dass diese die Papiere kontrollieren, aber ich würde mich nicht darauf verlassen, dass sie es nicht tun. Fehlt etwas, geht der Hund für lange Zeit in Quarantäne – außerhalb der EU natürlich.

Checkliste für Deine Reisen mit Hund
Hier die (Sonder)bestimmungen aller Länder aufzuführen wäre wenig sinnvoll. Am wichtigsten ist, dass Du bzw. dein vierbeiniger Freund, die Dinge der folgenden Checkliste auf jeden Fall schon einmal hat:
- Microchip (Tätowierung nur noch, wenn VOR 2011 gemacht und noch eindeutig lesbar!)
- Heimtierausweis (wird vom Tierarzt ausgestellt aber erst, wenn ein Chip gesetzt wurde)
- gültige Tollwutimpfung (siehe: Wann ist die Tollwutimpfung gültig!)
Ratschlag:
Würdest Du generell gerne mal in ein „nicht gelistetes Drittland“ fahren, dann würde ich empfehlen, die Tollwuttiterbestimmung einfach schon mal generell irgendwann machen zu lassen. So kommt man kurz vor dem Urlaub nicht in zeitliche Bedrängnis. Es kann nämlich z.B. passieren, dass das Ergebnis des Bluttests nicht hoch genug ausfällt.
In diesem Fall muss die ganze Prozedur von vorne angefangen werde: Tollwutimpfung machen lassen, Wartezeit einhalten, neue Blutentnahme, ins Labor schicken, auf Ergebnisse und die Zusendung des original Dokuments warten. Das zieht sich.
In unserem Wartezimmer haben sich deswegen manchmal Dramen abgespielt. Entweder der teuer bezahlte Urlaub ist in der Zeit den Bach runtergegangen oder man musste ganz schnell eine Bleibe für die Hund in dieser Zeit finden. Mein Tipp deshalb: Wenn Du gerne reist, lass den Bluttest einfach irgendwann vor einer konkret geplanten Reise schon mal machen.
4 Ausstattungstipps
Seit einem kleinen Zwischenfall in Spanien bin ich ein Fan von GPS Trackern am Halsband. Unser Hund hätte sich niemals freiwillig weit von uns entfernt, aber Sturmböen und eine unglückliche Positionierung sorgten dafür, dass mein Hund losspurtete, um mich wo ganz anders zu suchen, als wo ich war. So viel Adrenalin hatte ich noch nie im Körpe. Man denkt immer, man würde sowas nicht brauchen – bis die Situation kommt, wo etwas blödes passiert…
Auslaufsicherer Trinknapf für Hunde. Der ist im Wohnmobil echt praktisch.
Selbstkühlende Liegematte. Es gibt ja viele Hunde, die generell lieber kühl liegen. Im Sommer natürlich erst recht. Wenn man mit dem Hund in ein besonders warmes Klima verreist, ist ein kühlendes Liegeplätzchen eine besondere Wohltat. Auf so einer Matte kühlt der Hund dabei nicht aus, als wenn man ihn z.B. ständig nass macht.
Gerade wenn Du das Wohnmobil auch einmal ohne Hund verlassen musst oder willst. Trotz aller Vorsicht und dass wir das Fahrzeug nie verlassen hätten, ohne sicher zu sein, dass es jetzt nicht zu warm werden kann … die Sorge macht man sich trotzdem immer und diese kleine aber echte Klimaanlage* in Würfelform sorgt für die nötige Sicherheit. Man muss sie nicht fest verbauen und kann einfach im Stauram verschwinden, wenn sie nicht im Einsatz ist.

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