Reisen mit Hund – Das musst Du wissen!
Für uns persönlich ist einer der Hauptgründe, warum wir angefangen haben im Wohnmobil zu reisen, unsere Weimaraner-Dame Fenja. Wir wollten unsere Urlaube auf keinen Fall ohne sie verbringen aber Reisen per Flugzeug, als Gepäck in einer Transportbox oder Schiff wollen wir ihr natürlich auch nicht antun. Im Wohnmobil kann sich ein Hund immer zuhause fühlen, obwohl man ständig irgenwo anders ist.
Natürlich gibt es aber auch beim Reisen mit Hund auf dem Landweg einige Dinge, die man beachten sollte – wie zum Beispiel die Einreisebestimmugen der Länder, die man bereist; selbst wenn man dort nur auf der Durchreise ist!
Allgemeine Tipps zur Reiseplanung
Andere Länder, andere Krankheiten!
In vielen Ländern sind die Haustiere noch nicht so gut durchgeimpft, wie bei uns und dazu sind auch noch viel mehr Streuner anzutreffen, die auf unsere Lieblinge schlimme Krankheiten übertragen können. Auch wenn Du direkten Kontakt verhinderst – hat Dein Hund die Nase am Boden, beschnüffelt eventuell die Hinterlassenschaften eines kranken Tieres oder trinkt infektiöses Wasser, könnte das schon sehr unangenehme Konsequenzen haben.
Mir ist klar, dass ich mit dieser Empfehlung wieder Schelte von einigen Impfgegnern bekommen werde … aber sprechen keine ganz speziellen Umstände bei der Gesundheit meines Hundes dagegen, würde ich auf jeden Fall den Impfstatus mit unserem Tierarzt besprechen und vor einer Reise wenn nötig auffrischen lassen.
Ein Gespräch mit dem Tierarzt lohnt sich auch wegen Reisekrankheiten, die sich der Hund nicht direkt von anderen Artgenossen holt. Im Süden leben etwa die bei uns nicht heimischen Sandfliegen, die Leishmaniose übertragen, es gibt gefährliche Herzwürmer und auch Zecken übertragen andere Krankheiten, als bei uns! So, wie wir selbst uns mit einem hochwirksamen Wirkstoff gegen Mücken in Malariagebieten schützen sollten, so können wir es auch bei unserem Hund! Frag einfach Deinen Tierarzt nach den Reisekrankheiten in Deinem Urlaubsland, er kann Dir eine kleine Reise- (oder auch Haus-) apotheke für die häufigsten kleinen Notfälle zusammenstellen.
Futter, Sonne, Sonstiges
Viele Hunde reagieren recht empfindlich auf Futterumstellungen und neigen dann zu Durchfall und Unwohlsein. Wenn möglich ist es am Besten, genug des gewohnten Futters mitzunehmen um damit über die Reise zu kommen. Muss man unterwegs das Futter umstellen, ist es ratsam, die Umstellung schrittweise anzugehen und immer ein Teil mehr des neuen Futters unter das alte zu mischen.
Beim Reisen mit Hund in ungewohnt warmem Klima, ist oftmals der Appetit nicht so groß, wie daheim. So lange Dein Liebling dann nicht dramatisch abnimmt, ist das aber eigentlich normal und kein Grund zur Besorgnis. Insbesondere wenn Du Nassfutter gibst, solltest Du übrig gelassenes aber nicht später noch einmal anbieten, da sowas in der Hitze sehr schnell verdirbt und zu Problemen führen kann. Was im Womokühlschrank gelagert wurde, natürlich vor dem Verfüttern erst auf Zimmertemperatur kommen lassen.
Apropos ungewohnt warmes Klima: Hunde können tatsächlich schlimme Sonnenbrände kriegen! Das passiert am häufigsten auf dem Nasenspiegel, wenn er helle, unpigmentierte Stellen hat. Man kann eine normale, wasserfeste Sonnencreme auftragen und den Hund ein bisschen vom ablecken ablenken, bis sie eingezogen ist. Hunde mit weißem, kurzen Fell und wenig Unterwolle sollten sich generell am Besten im Schatten aufhalten, wenn ihre Haut so viel Sonne nicht gewohnt ist. Am emfindlichsten reagieren hier oft Westis, Dalmatiner und weiße (Mini)Bullis.
Beim Reisen mit Hund muss man auch bedenken, dass in einige Länder Hunde bestimmter Rassen GAR NICHT eingeführt werden dürfen oder es Länder gibt, deren Besuch für einen Hund einfach nicht wirklich gut geeignet sind. So haben wir zum Beispiel von einer Reise in den Iran erst einmal Abstand genommen, so lange Fenja noch mit uns unterwegs ist.
GENERELLE REISEBESTIMMIUNGEN
INNERHALB DER EU
Bei Reisen innerhalb der EU muss ein sogenannter Heimtierausweis mitgeführt werden, der belegt, dass unser Hund einen aktuell gültigen Impfstatus gegen Tollwut hat.
Um den Heimtierausweis zu bekommen müssen Ausweis und Tier (das Gleiche wie für Hunde gilt übrigens auch für Katzen und Frettchen) ganz klar einander zugeortnet werden können, das heißt, das Tier muss kekennzeichnet werden. Dies geschieht durch einen Mikrochip, der durch eine dicke Spritzenkanüle an der linken Halsseite unter die Haut gesetzt wird. Seit 2011 ist dieser Chip unumgänglich für alle Hunde, die neu gekennzeichnet werden müssen. Hatte Dein Hund vor 2011 schon eine Tätowierung, ist diese noch gültig, so lange sie noch eindeutig lesbar ist.
Der Chip enthält eine Nummer, die mit einem Lesegerät ausgelesen werden kann und der Tierarzt bescheinigt diese Nummer im Heimtierausweis.
Nun werden alle folgenden Tollwutimpfungen und gegebenenfalls auch andere für’s Reisen wichtige Dinge, wie Bandwurmbehandlungen, Gesundheitsuntersuchungen oder Tollwuttiter im Ausweis dokumentiert.
Wann ist die Tollwutimpfung gültig
Die EU-Verordnung besagt, dass Welpen bei der Erstimpfung mindestens drei Monate alt sein müssen und die Impfung ab dem 21. Tag danach gültig ist.
Für Folgeimpfungen gilt: Es gibt verschiedene Impfstoffe, die unterschiedlich lange gültig sind. Einige müssen jedes Jahr wiederholt werden, bei anderen genügt eine Auffrischung alle zwei oder sogar drei Jahre. Wichtig ist, welches Datum vom Tierarzt im Heimtierausweis eingetragen wurde! Dieser Termin darf nicht überschritten werden. Ab dem ersten Tag der überzogen wird, gilt nach neuen Richtlinien wieder eine 21 tägige Karenzzeit für internationale Reisen mit dem Hund. Besonders wichtig ist das Einhalten des Termins aber für Reisen in so genannte „nicht gelistete Drittländer“, für die man (zur Rückreise nach Hause!) einen Test zur Feststellung über Tollwutantikörper im Blut haben muss. Hast Du für Deinen Hund die teure Tollwuttiterbestimmung einmal machen lassen, ist sie so lange gültig, wie die nachfolgenden Impfungen fristgerecht erfolgen. Überziehst Du die Impfung auch nur um einen einzigen Tag, musst Du die Blutuntersuchung neu machen lassen.
Für Norwegen und Island etwa gelten für die Einreise noch weitere spezielle Bedingungen.
Island ist bei der Einfuhr von Tieren äußerst streng. Es muss unter anderem eine Importgenehmigung bei der Icelandic Food and Veterinary Authority beantragt werden.
Bei der Einreise nach Norwegen muss vom Tierarzt innerhalb von 24 bis 120 Stunden Grenzübertritt eine Wurmkur verabreicht werden, die dieser im Heimtierausweis dokumentiert. Der vierbeinige Begleiter muss mit den erforderlichen Dokumenten in der „roten Zone“ beim Zoll vorgestellt werden.
ALS „POTENZIELL GEFÄHRLICH“ EINGESTUFTE HUNDERASSEN
Schon in den einzelnen Bundesländern bei uns in Deutschland, gelten unterschiedlichste Bestimmungen – bei der Einreise in andere Länder wird der Wirrwarr dann perfektioniert und die Bestimmungen ändern sich auch gerne mal. Die Besitzer von Kampfschmusern sind da ja einiges gewohnt. Aber sich vorher informieren ist wichtig, sonst ist vielleicht in Frankreich schon mit der Reise Schluss! Hier zum Beispiel gilt das Einführen eines Mischlings, der als „Kampfhund“ erkannt werden könnte als Straftat! Ausnahmen für die Einfuhr von „gefährlichen Rassen“ gibt es, wenn das Tier in einem zugelassenen Stammbuch eingetragen ist.
Über die aktuellen Bestimmungen für die einzelnen Länder kannst Du Dich beim Tierarzt informieren und beraten lassen.
EINEN WELPEN
MIT NACH HAUSE BRINGEN
Wichtig, wenn Du Dich auf Deiner Wohnmobiltour irgendwo in einen Welpen verliebst und mit nach Hause nehmen möchtest:
Die EU-Verordung erlaubte bis Ende Dezember 2014, dass Welpen unter drei Monaten eingeführt werden dürfen, wenn sie bereits gechipt sind und einen Heimtierausweis haben, oder wenn sie von ihrer Mutter begleitet werden, von der sie noch abhängig sind. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat damit Schluss gemacht – zum Wohle des Tierschutzes, denn dem grausamen, illegalen Handel von Welpen wird es damit entschieden schwerer gemacht.
GELISTETE UND
NICHT GELISTETE
DRITTLÄNDER
Viele Länder sind in den Anhängen der EU Verordnung als so genannte „gelistete Drittländer“ in zwei Teilen aufgeführt.
Die gelisteten Drittländer aus Teil 1 gelten ebenso als Tollwutfrei wie die Länder der EU, deshalb ist es nicht schwierig von dort mit seinem vierbeinigen Begleiter wieder nach Deutschland einzureisen.
Zu diesen Ländern gehören im Moment:
Färöer
Gibraltar
Grönland
Island
Liechtenstein
Monaco
Norwegen
San Marino
Schweiz
Vatikanstadt
Im Anhang Teil 2 der gelisteten Drittländer werden Staaten aufgeführt, die einen Tollwutstatus haben, der mit dem der EU „vergleichbar“ ist. Die Liste wird allerdings ständig aktuallisiert, da jeder einzelne, bekannt gewordenen Fall den Status dramatisch verändern kann. Wenn Du die Liste siehst, wirst Du Dir aber wahrscheinlich weniger Gedanken darum machen, denn wenn Du mit Hund und Wohnmobil da hinfahren willst, bist Du mit umfangreichen Vorbereitungen und Papierkram eh schon sehr vertraut! ?
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NICHT
GELISTETE DRITTLÄNDER
Dazu gehören alle Länder, die nicht im Anhang 1 oder 2 der gelisteten Drittländer aufgeführt werden.
Rein zu kommen ist nicht schwer – den Liebling wieder nach Hause zu bringen, kann ohne die erforderlichen Dokumente zum Problem werden!
Für die Wiedereinreise in die EU aus diesen Ländern sind neben Chip, Heimtierausweis und gültiger Tollwutimpfung auch noch eine Blutuntersuchung auf genügend Tollwutantikörper in einem zugelassenen EU Labor (der sog. Titer) erforderlich.
Die Blutentnahme darf frühestens 30 Tage nach der Erstimpfung vorgenommen werden und für Hunde, die zum ersten mal nach Deutschland einreisen, müssen NACH dem Bluttest, der ein entsprechendes Ergebnis lieferte, noch eine Wartezeit von mindestens drei Monate eingehalten werden. Das macht summa summarum ein Alter von mindestens 7 Monaten, bis man man einen jungen Jund mit nach Deutschland bringen darf. Einen streunden Welpen, in den man sich verliebt hat, zum Beispiel aus der Türkei oder Marokko mitzubringen ist deswegen nur mit sehr viel Zeit und Aufwand möglich.
Für Hunde die mit uns in Urlaub fahren, entfällt die dreimonatige Wartefrist, aber die Bestimmungen zum Bluttest sind natürlich einzuhalten.
Der Grenzübergang ist aus nicht gelisteten Drittländern übrigens nicht frei wählbar, sondern auf Orte beschränkt, an denen geschulte Mitarbeiter für die entsprechenden Kontrollen arbeiten.
CHECKLISTE
FÜR DEINE
REISEN MIT HUND
Hier die (Sonder)bestimmungen aller Länder aufzuführen wäre wenig sinnvoll, am wichtigsten ist, dass Du /bzw. dein vierbeinigr Freund, die Dinge der folgenden Checkliste schon einmal hat:
- Microchip (Tätowierung nur noch, wenn VOR 2011 gemacht und noch eindeutig lesbar!)
- Heimtierausweis (wird auf Wunsch vom Tierarzt ausgestellt aber erst, wenn ein Chip gesetzt wurde)
- gültige Tollwutimpfung (siehe: Wann ist die Tollwutimpfung gültig!)
Würdest Du generell auch gerne mal in ein „nicht gelistetes Drittland“ fahren, dann würde ich empfehlen, die Tollwuttiterbestimmung einfach schon mal generell irgendwann machen zu lassen, damit man nicht vor dem Urlaub in zeitliche Bedrängnis kommt. Durch die Wartefristen habe ich in meiner Zeit als Tiermedizinische Fachangestellte mehrfach miterlebt, welche Dramen sich abspielten, wenn der Urlaub kurz bevor stand und natürlich alles gebucht und bezahlt war. Es kann z.B. auch passieren, dass das Ergebnis des Bluttests nicht hoch genug ausfällt, dann wird die Vorbereitungszeit abermals um einiges länger.
Da die Reisebestimmungen der Länder sehr komplex sind und nicht zu jedem Land alle Einzelheiten hier Platz finden können, soll dieser Artikel nur als grobe Orientierung verstanden werden. Alle aktuellen Bestimmungen, Informationen zur Reisegesundheit usw. erhälst Du in einem Beratungsgespräch bei Deinem Tierarzt vor der Abfahrt. Ein Besuch mit wenig Aufwand aber viel Sinn!
Wir wünschen Dir und Deiner Fellnase wunderschöne Reiseerlebnisse!
2 Kommentare zu “Reisen mit Hund – Das musst Du wissen!”
Haben gerade mit großem Interesse euren neuen Artikel gelesen. Leider sind wir auch vor ein paar Tagen durch eine andere Reisende darauf hingewiesen worden, dass wir den Bluttest brauchen, wenn wir unseren Nico wieder aus Marokko mitnehmen wollen. Das hat unsere Tierärztin leider selbst nicht gewusst. Jetzt müssen wir hier in Portugal zum Tierarzt und hoffen, dass das Ergebnis nicht so lange braucht. Bei euch haben wir mal wieder schön zusammengefasst gefunden, was wir so vergeblich im Internet gesucht haben bis jetzt. Vielen Dank ?
Hallo ihr beiden!
Oh, zum Glück seid ihr nicht schon ohne den Test „rüber“!!! Mit Verlaub: Wenn ihr eurer Tierärztin gesagt habt, wo ihr hin wollt und sie hat euch nicht zum Tollwuttiter-Test beraten … ich möchte das jetzt nicht so übel ausdrücken, aber ich würde mich in Zukunft an eine andere Praxis wenden! Für die Hunde die kein Zertifikat vorweisen können, bedeutet das nämlich tatsächlich drei Monate Quarantäne und für die Besitzer viel, viel Geld und Stress!
Den Test nachzuholen sollte aber kein Problem sein. Meist (wenn der Körper des Hundes nicht unterschwellig mit anderen Dingen „beschäftigt“ war, damit die Impfung gut anschlagen konnte), ist nach der ersten Tollwutimpfung schon ein ausreichender Titer im Blut nachweisbar!
Wir drücken ganz, ganz dolle die Daumen, dass ihr in Portugal schnell einen positiven Test in den Händen haltet, schicken Euch ganz liebe Grüße und vielen Dank für euer Lob an unsere Artikel! ?
Auf bald in Marokko, Sabine und Micha